Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
Das gibt es gar nicht so selten: Da fährt jemand eine (vielleicht auch mal längere) Strecke mit dem Auto und wird unterwegs zwei Mal
geblitzt. Gibt das nun zwei Knöllchen? Nicht zwingend, es kommt darauf an, ob die mehrmals festgestellten Verstösse als
eine Einheit zu betrachten sind (“Tateinheit”), wie das Amtsgericht Suhl (330 Js
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